AGB do
ut des Consulting
1. Geltungsbereich
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
do
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Consulting
und ihren Auftraggebern über Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht
etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist.
2.
Umfang und Ausführung des Auftrages
2.1
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter
Erfolg.
2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was die
Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Unternehmensberaters gefährden könnte. Dies
gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf
eigene Rechnung zu übernehmen.
3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
3.1 Der
Auftraggeber sorgt dafür, dass
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bzw. deren bevollmächtigte Person die für die Durchführung des Auftrages
notwendigen Unterlagen rechtzeitig erhält und dass ihr von allen Vorgängen und
Umständen rechtzeitig Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des
Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für solche Unterlagen,
Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von
do
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bekannt werden.
3.2
do
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kann sich in Einzelfällen vom Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten
Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von ihm
formulierten Erklärung schriftlich bestätigen lassen.
4. Berichterstattung
4.1 Die
Art der Auftragsdurchführung und Berichterstattung (mündlich/schriftlich)
werden bei der Auftragserteilung vereinbart.
4.2 Hat
do
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Consulting die Ergebnisse ihrer Tätigkeit schriftlich
zusammenzufassen, so sind mündlich gegebene Erklärungen über diese Ergebnisse
unverbindlich. Mündliche Erklärungen oder Auskünfte von Mitarbeitern von
do
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Consulting außerhalb des erteilten Auftrages sind stets
unverbindlich.
5. Urheberrecht
5.1 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Ergebnisse
der Tätigkeit von
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Consulting nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Jede
Weitergabe an Dritte - auch in Auszügen - ist nur gestattet, wenn
do
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Consulting zuvor ihr Einverständnis schriftlich erklärt hat.
Ausgenommen davon ist die Weitergabe an Aufsichts- oder Genehmigungsbehörden.
6. Gewährleistung
6.1 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger
Mängel (Nachbesserung). Eine Herabsetzung der Vergütung oder eine
Rückgängigmachung des Vertrages kann er nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung
verlangen.
6.2 Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach
bekannt werden des Beanstandungsgrundes geltend zu machen.
6.3 Alle Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
verjähren mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem
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Consulting die Leistung, die Gegenstand des Vertrages ist, erbracht
hat.
7. Haftung
7.1
do
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haftet, auch im Rahmen von § 278 BGB, ausschließlich für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit.
7.2 Sofern
do
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Consulting oder ihre Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) fahrlässig
gehandelt haben, haftet
do
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Consulting bis zu einem Höchstbetrag von 50.000,00 € für den
einzelnen Schadensfall. Eine höhere Haftungssumme ist von Fall zu Fall
besonders zu vereinbaren.
7.3 Als einzelner Schadensfall ist die Summe der
Schadensersatzansprüche aller Beteiligten zu verstehen, die sich aus ein und
derselben Handlung ergeben oder die von demselben Anspruchsberechtigten aus
verschiedenen Handlungen gegen
do
ut des
Consulting oder ihre Mitarbeiter geltend gemacht werden, soweit ein
rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten
8.1
do
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Consulting und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Tatsachen, die
ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden,
vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser
Pflicht entbindet oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
8.2
do
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Consulting darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche
Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung
des Auftraggebers aushändigen.
9. Annahmeverzug und Verletzung der Mitwirkungspflichten
9.1 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme
der von
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Consulting erbrachten Leistung in Verzug oder verletzt der Auftraggeber die
ihm vertragsgemäß obliegenden Mitwirkungspflichten, ist
do
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Consulting zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
9.2 Auch im Falle einer solchen Kündigung ist
do
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Consulting berechtigt, Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens oder
eines durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwandes
oder Schadens geltend zu machen.
10.
Aufbewahrung
und Herausgabe von Unterlagen
Nach Befriedigung ihrer
Ansprüche aus dem Auftrag hat
do
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auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus
Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten
hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen
do
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und ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die
do
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bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt.
do
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kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder
Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
11. Ersatz von Auslagen, Aufrechnung
11.1
do
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Consulting hat neben ihrer Honorarforderung Anspruch auf Erstattung
ihrer Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Sie kann
angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die
Auslieferung ihrer Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche
abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
11.2 Eine Aufrechnung gegen Forderungen
do
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Consulting auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
12. Sonstiges
12.1 In dem vereinbarten Honorar ist die Lieferung von
jeweils fünf Exemplaren einer schriftlichen Ausarbeitung inbegriffen. Weitere
Exemplare werden zusätzlich berechnet.
12.2 Zahlungen sind innerhalb von zehn Tagen nach
Rechnungserteilung an
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Consulting zu leisten.
13. Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
13.1 Mit Beauftragung der do ut des
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der Nutzung der erstellten Leistung/des erstellten Produktes erkennt der Kunde diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an. Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten dabei für alle Arten von zu erbringenden Leistungen. Eine
Nutzung der erbrachten Leistung bzw. des erstellten Produktes ist nur bei vollständiger
Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich. Stimmt der Kunde diesen
(auch in Teilen) nicht zu, so darf keine Nutzung der erstellten Leistung bzw. des
erstellten Produktes erfolgen.
13.2 Sollten Teile dieser
Geschäftsbedingungen oder einzelne vertragliche Abreden unwirksam sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen treten
sinngemäß einschlägige gesetzliche Bestimmungen entsprechend des wirtschaftlichen
Zweckes.
13.3 Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
Schriftform.
13.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig,
Berlin.