 | AGB do ut des EDV-Dienstleistungen
1. Erbringung der Leistung
1.1 Der Kunde und do
ut des EDV-Dienstleistungen einigen sich vor Beginn der Arbeiten auf deren Umfang
und die dafür vorgesehene Vergütung. Diese Vereinbarungen erfolgen schriftlich. Ein
solches Dokument wird anschließend von beiden Seiten als verbindlich angesehen. Handelt
es sich bei der zu erbringenden Leistung um ein individuell zu erstellendes
Softwareprodukt, eine Internetpräsenz oder um die Anpassung eines bereits vorhandenen Softwareproduktes oder um
eine individuelle Netzwerklösung oder ein entsprechendes Hardwareprodukt, so sollte vor
Beginn der Ausführung der Umfang des zu erstellenden Produktes schriftlich in einem
Leistungskatalog definiert werden. Der Kunde und do ut des EDV-Dienstleistungen erkennen dieses Dokument anschließend als verbindlich
an. Das Dokument legt den Umfang des zu erstellenden Produktes (also beispielsweise seine
Funktionsweise, evtl. notwendige Zusatzprodukte, zu erstellende Berichte, Typen von
Datenfeldern, Bereitstellung, Wartung, Aktualisierung etc.) sowie den voraussichtlichen Termin seiner Fertigstellung bzw. Termine
für die Erreichung definierter Zwischenschritte fest. Außerdem wird in diesem Dokument
eine Absprache über den Preis des Produktes getroffen. Nachträgliche Änderungen des
Dokumentes sind nur möglich, wenn sowohl der Kunde als auch do ut des EDV-Dienstleistungen diesen zustimmen. Änderungen bedürfen ebenfalls der
Schriftform. Darüber hinaus können Termine auch dann verschoben werden, wenn die Arbeit
am Produkt durch Umstände verzögert wird, die do ut des
EDV-Dienstleistungen
nicht verschuldet hat.
1.2 Wird die Leistung beim Kunden erbracht, so ist dieser dafür
verantwortlich, dass die Ausführung der Arbeiten reibungslos verlaufen kann. Insbesondere
hat er alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Arbeitsmittel unentgeltlich
zur Verfügung zu stellen.
1.3 Handelt es sich bei der zu erbringenden Leistung um die Erstellung
eines beliebigen Software-Produktes, so wird dies nach Absprache von do ut des EDV-Dienstleistungen beim Kunden auch installiert. Auf jeden Fall erhält
der Kunde eine Einweisung, die ihn zusammen mit der Dokumentation des Produktes dazu
befähigt, das Produkt zu benutzen. Um Schäden durch Bedienungsfehler vorzubeugen, ist
der Kunde bei Unklarheiten bezüglich der Bedienung des Produktes dazu verpflichtet, do ut des EDV-Dienstleistungen darauf hinzuweisen und weitere Erklärungen zu fordern.
Zum Zeitpunkt der Einweisung hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das für die
Bedienung des Produktes zuständige Personal oder mindestens ein entsprechender Mittler
zur Verfügung steht.
1.4 Handelt es sich bei der zu erbringenden Leistung um die Erstellung
eines beliebigen Software-Produktes oder einer Hardware-Lösung, so hat nach
Fertigstellung der Arbeiten und der Installation eine Abnahme zu erfolgen. Dabei prüft
der Kunde, ob das Produkt den Anforderungen entspricht. Für diese Prüfung wird ihm ein
zu vereinbarender Zeitraum eingeräumt. Verläuft die Abnahme erfolgreich, so bestätigt
dies der Kunde do ut des EDV-Dienstleistungen schriftlich. Andernfalls sind entsprechende Absprachen
für eine Nachbesserung seitens do ut des EDV-Dienstleistungen zu
treffen. Nach Abschluss der Nachbesserungsarbeiten erfolgt die Abnahme erneut.
1.5 Handelt es sich bei
der zu erbringenden Leistung um die Schulung des Kunden und/oder seiner Mitarbeiter in einer bestimmten
Software, so kann der Kunde nach Beendigung der vereinbarten Ausbildung do ut des EDV-Dienstleistungen nicht für unterschiedliche Wissensstände
verantwortlich machen. Da es sich bei Schulungsleistungen um einen Dienstvertrag handelt,
kann nur bedingt und in Ausnahmefällen Nachbesserung verlangt werden.
1.6 Will der Kunde oder
do ut des EDV-Dienstleistungen vom Vertrag zurücktreten, so ist dies nur beim
Einverständnis beider Seiten möglich. Erfolgt der Rücktritt auf Wunsch des Kunden, so
ist auf jeden Fall ein aufwandsabhängiger Teil des vereinbarten Preises zu zahlen.
2. Nutzungsrecht
2.1 Handelt es sich bei der zu erbringenden Leistung um ein beliebiges
Software-Produkt, so hat der Kunde das Recht, dieses für den vereinbarten Zweck zu
nutzen. Alle anderen Rechte verbleiben bei do ut des EDV-Dienstleistungen. Insbesondere ist es dem Kunden
im allgemeinen nicht gestattet, das Produkt weiter zu veräußern, zu vermieten oder zu
verteilen. Ein Eigentumsrecht erhält der Kunde nur an dem gelieferten Datenträger.
3. Gewährleistung und Haftung
3.1 Wird das erstellte Produkt auf einem Datenträger geliefert, so
gewährleistet do ut des EDV-Dienstleistungen dafür, dass dieser physikalisch intakt ist. Bei
defektem Material hat der Kunde Anspruch auf kostenlosen Ersatz im Austausch gegen den
defekten Datenträger.
3.2 Handelt es sich bei der zu erbringenden Leistung um ein beliebiges
Software-Produkt oder einer Hardware-Lösung, so gewährleistet do ut des EDV-Dienstleistungen, dass das erstellte Produkt im wesentlichen das im
Pflichtenheft dokumentierte Verhalten aufweist. Diese Gewährleistung gilt für sechs
Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Ansprüche können nur dann geltend gemacht werden,
wenn ein Mangel nicht durch einen Bedienerfehler erzeugt wurde. Die Gewährleistung
erlischt, sobald der Kunde oder eine dritte Person Änderungen an dem erstellten Produkt
vorgenommen hat. Da es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, ein
Software-Produkt so zu erstellen, dass es unter allen Bedingungen fehlerfrei funktioniert,
ergibt sich kein Gewährleistungsanspruch aus einem allgemeinen Fehlverhalten des
Software-Produktes.
3.3 Bei anerkannten Mängeln der erbrachten Leistung hat do ut des EDV-Dienstleistungen das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung, die in
einer angemessenen Zeit erfolgen muss. Führt diese Nachbesserung nicht zum Erfolg, so
kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Minderung des Preises oder bei
schwerwiegenden Mängeln auch eine Aufhebung des Vertrages unter Rückerstattung des
Preises verlangen. In jedem Fall ist die Höhe von Haftungs- oder
Gewährleistungsforderungen auf die Höhe des Auftragswertes (der vereinbarte Preis)
beschränkt.
3.4 Darüber hinaus übernimmt do ut des
EDV-Dienstleistungen
keinerlei Haftung für Schäden, die aus der Benutzung des Produktes heraus entstanden
sind. Dies umfasst insbesondere Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung,
Verlust von Informationen oder Daten sowie jeglichen anderen finanziellen Verlust. Die
vorstehende Einschränkung gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit seitens do ut des EDV-Dienstleistungen
herbeigeführt wurde. Wie aus Abschnitt 3.2 hervorgeht, darf bei leichter Fahrlässigkeit
die Höhe der Forderung die Höhe des vereinbarten Preises für das Produkt nicht
übersteigen.
4. Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
4.1 Mit Beauftragung der do ut des
EDV-Dienstleistungen
bzw. mit der Nutzung der erstellten Leistung/des erstellten Produktes erkennt der Kunde
diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an. Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten dabei für alle Arten von zu erbringenden Leistungen. Eine
Nutzung der erbrachten Leistung bzw. des erstellten Produktes ist nur bei vollständiger
Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich. Stimmt der Kunde diesen
(auch in Teilen) nicht zu, so darf keine Nutzung der erstellten Leistung bzw. des
erstellten Produktes erfolgen.
4.2 Sollten Teile dieser
Geschäftsbedingungen oder einzelne vertragliche Abreden unwirksam sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen treten
sinngemäß einschlägige gesetzliche Bestimmungen entsprechend des wirtschaftlichen
Zweckes.
4.3 Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
Schriftform.
4.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig,
Berlin.
|