 | AGB do ut des Immobilien
1. Die Angebote sind streng vertraulich und dürfen nicht an Dritte
weitergegeben werden. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmachts- und
Auftraggeber des Interessenten, führen in voller Höhe zur Provisionspflicht. Provisionspflicht und Provisionsfälligkeit entstehen
bei den nachgewiesenen Objekten auch dann, wenn der Auftraggeber, dessen
Familienangehörige oder Dritte - nach Kenntniserhalt durch den Auftraggeber - von den
Angeboten der do ut des Immobilien mittelbar
oder unmittelbar Gebrauch machen.
2. Vorkenntnis der angebotenen Immobilie ist schlüssig zu beweisen
und innerhalb drei Tagen nach Erhalt dieses Angebotes schriftlich unter Angabe des anderen
Anbieters bekannt zu geben, ansonsten gilt der Nachweis durch unsere Firma als anerkannt.
3. Unser
Provisionsanspruch entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-,
Mietvertrag usw.), auch wenn dieser nicht unmittelbar sondern innerhalb zwei Jahren,
gerechnet ab Angebotsdatum, zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag zu vom
ursprünglichen Auftrag abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder der
wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird. Die Provision ist auch
dann zur Zahlung fällig, wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung
abgeschlossen wird. Dies gilt ebenso für die Einräumung von Optionsrechten.
4. Erst mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere
Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages sind Sie zur Zahlung
der nachfolgenden Provisionen verpflichtet (dies gilt auch für zukünftig angebotene
Objekte), fällig sofort nach Abschluss des entsprechenden Vertrages:
- bei Kauf:
6% des notariellen Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer
- bei Vermietung/Verpachtung:
- Wohnungen/Häuser:
zwei
Monatskaltmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
- gewerblicher Miet-/Pachtvertrag:
drei
Monatskaltmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
5. Kommt aufgrund unseres Angebotes
statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes Rechtsgeschäft zustande
(z. B. statt Kauf Verpachtung oder umgekehrt, Verkauf oder Vermietung/Verpachtung
lediglich eines Teiles des angebotenen Objektes), wird die Provision in der für das
abgeschlossene Rechtsgeschäft gemäß Ziffer 4 üblichen Höhe in Rechnung gestellt.
Bei allen direkten oder indirekten Verhandlungen mit unserem Auftraggeber sind Sie
verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass der Nachweis bzw. die Vermittlung durch do ut des Immobilien
zustande gekommen ist. Außerdem müssen Sie
do ut des Immobilien
über den Stand und das Ergebnis der direkt geführten Verhandlungen informieren,
insbesondere im Falle eines Vertragsabschlusses. Nach Vorlage dieses Vertrages ist do ut des Immobilien berechtigt, Provision in der für
das abgeschlossene Rechtsgeschäft gemäß Ziffer 4 üblichen Höhe in Rechnung zu
stellen.
Die Aufnahme von Verhandlungen mit uns oder einem von uns vermittelten Zweiten bedeutet
Auftragserteilung und die Anerkennung der Geschäftsbedingungen.
6. Für die Richtigkeit der Angaben seitens unserer
Auftraggeber übernehmen wir keinerlei Haftung.
7. Zwischenverkauf, -vermietung, -verpachtung und Irrtum bleiben
vorbehalten.
8. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen oder einzelne
vertragliche Abreden unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen treten sinngemäß einschlägige
gesetzliche Bestimmungen entsprechend des wirtschaftlichen Zweckes.
9. Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
Schriftform.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
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